Und wer soll
das zahlen?
Arbeiten mit den Krankenkassen
Nicht wenigen Müttern steht in der Schwangerschaft und / oder nach der Entbindung Unterstützung zu. Wenn du in der Schwangerschaft z.B. von frühzeitiger Wehentätigkeit, Hyperemesis oder einer Vielzahl anderer physischer oder psychischer Einschränkungen betroffen bist, oder du nach der Entbindung unter rezidivierendem Milchstau, Mastitis, Schmerzen aufgrund von Geburtsverletzungen uvm. leidest, stellt dir der Arzt deines Vertrauens eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine professionelle Haushaltshilfe / Mütterpflegerin aus. Damit kann deine gesetzliche Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Ich helfe dir bei der Antragstellung!
Der Ablauf
Nimm gerne per E-Mail, Anruf oder whattsapp Kontakt zu mir auf. Auch und gerade, wenn du dir nicht sicher bist, ob eine Mütterpflegerin für dich in Frage kommt.
Kontakt
In einem ersten Telefonat können wir bereits klären, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme grundsätzlich gegeben sind. Und ob dein Wohnort in meinem Einzugsgebiet liegt (ca. 30 min rund um Burgwedel). Du kannst alle offenen Fragen ansprechen.
Kennenlernen & Antrag stellen
In einem Kennenlern-Gespräch (online, gerne aber auch bei dir zu Hause) schauen wir, ob wir zusammen passen und besprechen in welchem Umfang du dir meine Einsätze vorstellst. Gerne unterstütze ich dich auch bei der Antragstellung.
Zusammen arbeiten
Nach der Bewilligung (bzw. nach Absprache, wenn du privat zahlen möchtest) startet mein Einsatz bei dir zu Hause. Nach Beendigung des Einsatzes finden wir gemeinsam einen guten Abschluss.
„Good to know!“
Die Übernahme meiner Leistungen durch die Krankenkassen ist gesetzlich geregelt:
§38 SGB V Haushaltshilfe im Krankheitsfall (Wochenbettzeit)
VORAUSSETZUNGEN:
keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt übernehmen (z.B. Partner arbeitet – auch Homeoffice ist Arbeit)
Mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt (hierzu zählt auch das Neugeborene)
ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Gesetzliche Zuzahlung: max. 10,00 € gesetzliche Zuzahlung / Tag
§24 SGB V Haushaltshilfe bei Schwangerschaft & Entbindung
VORAUSSETZUNGEN:
keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt übernehmen (z.B. Partner
arbeitet – auch Home Office ist Arbeit)ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Zuzahlungsfrei
Selbstzahler & Gutscheine
Du kannst mich aber selbstverständlich auch privat buchen. In einem Telefongespräch können wir alle Möglichkeiten und auch Preise besprechen.
Und wie wäre es, wenn du dir zur Geburt statt 30 Stramplern einige Stunden Mütterpflege schenken läßt? Ich stelle sehr gerne Gutscheine aus.